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Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren

Zuwendungsempfänger, Gegenstand der Förderung

Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, deren Gegenstand einen literarischen Charakter im Sinne der Satzung des Deutschen Literaturfonds hat und soweit Autorinnen und Autoren deutschsprachiger Gegenwartsliteratur beteiligt sind.

Die Förderung kann nur von den Veranstaltern, nicht von den Autorinnen und Autoren beim Deutschen Literaturfonds beantragt werden. Verbände, Vereine und sonstige Institutionen können durch einen Vertretungsbefugten ebenfalls Projektmittel für konkrete Vorhaben beantragen. Diese können von Einzelveranstaltungen über ganze Programmpakete bis hin zu umfangreichen Festivals reichen. Auch Mischformen zwischen Präsenzveranstaltung und digitalen Formaten können gefördert werden. Reine Online-Formate werden nur gefördert, sofern die Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund von Verordnungen nicht möglich ist.

Förderungsfähig sind nur Projekte, an denen mindestens drei literarische Autorinnen bzw. Autoren beteiligt werden. Dies umfasst sowohl Programmpakete, Lesereihen und Festivals als auch umfangreichere Einzelveranstaltungen.

Die Kosten für die Autorinnen und Autoren können mit einem Betrag von max. 1.000 Euro pro Person und Lesung gefördert werden (exakt 500 Euro plus ggf. MwSt. für Honorar, dazu Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz). Bei Honoraren, die 500 Euro übersteigen, ist die Differenz aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzieren.

In begründeten Fällen können Veranstalter auch Mittel für die in der aktuellen Pandemiesituation zur Realisierung der Veranstaltung erforderliche Technik sowie weitere nicht anders finanzierbare Sach- oder Honorarkosten beantragen.

Aus eigenen Mitteln sind die Vorort-Betreuung und Verpflegung der Auftretenden sowie die Organisation und Betreuung der Veranstaltung zu zahlen, wobei hier auch geldwerte Eigenleistungen anerkannt werden. Zusätzlich anfallende Personal- und Organisationskosten können nur bei umfangreichen Projekten in einer Trägerschaft oder bei von einer Einrichtung koordinierten Kooperationsprojekten, beispielsweise einer Veranstaltungsreihe an mehreren Veranstaltungsorten, beantragt werden. Diese Kosten müssen ebenfalls begründet werden und sollten unter den Kosten für die beteiligten Autorinnen und Autoren (Honorare, Reise- und Übernachtungskosten) liegen.

Förderungsfähige Kosten sind unter anderem:

  • Autorenhonorare plus ggf. MwSt.
  • Reise- und Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz)
  • Moderatorenhonorare
  • KSK-Gebühren
  • Werbekosten

Förderungsfähige Kosten in begründeten Fällen sind unter anderem:

  • Raummiete
  • Technikkosten (Technikerhonorare, Technikanmietung)
  • Streamingkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Aufbau und Support
  • Personal- und Organisationskosten
  • Hygienekosten (sofern pandemiebedingt)

Nicht förderungsfähige, aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzierende Kosten sind unter anderem:

  • Verpflegungs- und Bewirtungskosten
  • Raumdekoration
  • Blumen und Präsente
  • Technikanschaffung
  • GEMA-Gebühren
  • Film- und Fotodokumentation
  • Versicherungen
  • Reinigungskosten

Der maximale Förderbetrag beträgt 250.000 EUR.

Es können in diesem Modul über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms maximal drei Förderungen pro Antragsteller gewährt werden. Wer bereits zwei Förderungen erhalten, darf daher noch einen weiteren Antrag stellen.

Bei einer Absage von Präsenzveranstaltungen aufgrund von Verordnungen zur Pandemieeindämmung werden Ausfallhonorare finanziert.

Auch die durch die Pandemiemaßnahmen erzwungene Verlagerung der Veranstaltung in digitale Formate ist möglich und kann gefördert werden.

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