Wir vergeben Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen. Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Wir fördern periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen, die die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Wissenschaftliche Zeitschriften fördern wir nicht. Zuschüsse für Periodika werden in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) und als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.
Wir fördern Symposien und ähnliche Veranstaltungen. Sie müssen der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
Wir unterstützen überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Vor allem unterstützen wir hier Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen.
Wir unterstützen bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Nicht gefördert werden können:
- Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
- Leseveranstaltungen und Festivals, literaturwissenschaftliche Fachtagungen und Vortragsreihen.