Autoren-Sonderförderung „Ausgefallen!“

1. Ziel und Gegenstand der Maßnahme

Durch die Pandemie und die Lockdown-Maßnahmen waren und sind Kulturveranstaltungen, der Messebetrieb, aber auch der stationäre Buchhandel in besonderem Maße beeinträchtigt. Autoren (m/w/d) mit Neuerscheinungen in den Jahren 2020/2021/2022 wurden besonders benachteiligt, da sie kaum Einnahmemöglichkeiten durch Veranstaltungen hatten und durch die fehlende öffentliche Aufmerksamkeit im Zeitraum nach dem Erscheinen weniger Buchverkäufe hatten. Im Förderprogramm „Ausgefallen!“ sollen diese Autoren eine Kompensation für Veranstaltungen erhalten, die wegen der Pandemie nicht stattfinden konnten oder verschoben wurden.

2. Zuwendungsempfänger

Bewerben können sich Autoren, die

  • im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2022 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht haben, der Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist oder ein eigenständiges Verlagsprogramm mit mindestens drei Autoren verlegt. Publikationen im Eigenverlag sind ausgeschlossen. Neben Belletristik (erzählende Literatur, Lyrik, Kinder- und Jugendbuch, grafische Literatur) werden auch Essayistik und literarische Biografien gefördert. Nicht gefördert werden Neuausgaben, Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte. Nur selbständige Veröffentlichungen werden gefördert, nicht die Herausgeberschaft von Anthologien, Beiträge in Anthologien o.ä.
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 
  • im genannten Zeitraum zumindest vorübergehend Mitglied der Künstlersozialkasse gewesen sind. Alternativ kann der Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mind. 50% der Gesamteinnahmen) erfolgen. Debütanten, auf die dies nicht zutrifft, werden ebenfalls zugelassen. Rentner werden vom Nachweis der vorübergehenden KSK-Mitgliedschaft befreit. [Hinweis: Dafür, dass die Fördermittel nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, gibt es keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.]
  • nachweisen können, dass sie mit ihrer Publikation eine honorierte Veranstaltung oder Lesung gehabt hätten.

Es wird pauschal pro Autor einmalig die Summe von 4.000 Euro gezahlt. Jeder Autor kann sich nur einmal bewerben, auch im Falle mehrerer Publikationen im oben genannten Zeitraum.

3. Verfahren

Die Maßnahme wurde am 30.08.2021 bekanntgemacht; die erneute Verlängerung am 12.12.2022. Anträge können ab dem 15.09.2021 gestellt werden. Der Antrag ist in digitaler Form mit allen Unterlagen an den Deutschen Literaturfonds zu richten.

Der Antrag muss enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 5 (abgefragt werden Kontaktdaten, Bankverbindung)
  • den Nachweis über die Buchveröffentlichung (Titel, Verlag und ISBN) sowie den Veröffentlichungstermin
  • den Nachweis über die zumindest vorübergehende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2021 (z.B. KSK-Jahresabrechnung für 2020) oder den Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mind. 50% der jährlichen Gesamteinnahmen) aus dem Jahr 2018 oder 2019 (z.B. Steuerbescheid für 2018 oder 2019) oder eine formlose Erklärung, dass es sich bei der Veröffentlichung um das Debütwerk handelt oder den Nachweis über den Rentenbezug. [Hinweis: Dafür, dass die Fördermittel nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, gibt es keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.]
  • den Nachweis über mindestens eine geplante und ausgefallene honorierte Lesung (z.B.  unterschriebene Erklärung des Verlags [Vordruck als PDF-Download] oder Veranstaltungsvertrag/-ankündigung und Absage)
  • eine Veröffentlichungsliste sowie
  • einen Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand

Alle Dokumente müssen in einem erlaubten Dateiformat (pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg, png) mit einer maximalen Dateigröße von je 5 MB vorliegen. Bitte fassen Sie mehrseitige Dokumente je Kategorie in einer Datei zusammen (z.B. als mehrseitiges PDF- oder Word-Dokument).

Anträge können nur bis zum 30.04.2023 gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungen. Der Deutsche Literaturfonds beendet dieses Programm, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023. Eine Verlängerung des Programms ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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