Kinder und Jugendliche bewegen sich besonders gern und im wachsenden Maß im Internet. Bei dem digitalen interaktiven Programm des Deutschen Literaturfonds werden Kinder und Jugendliche dort abgeholt, wo sie gerne sind, dies verbunden mit für sie interessanten und zugleich gehaltvollen Inhalten. In diesem Sinne wurde in Norwegen vor zwei Jahren ein digitales Projekt für Kinder und Jugendliche gezielt für die Sommerferien aufgelegt (https://altom.sommerles.no/info-about-sommerles/). Vergleichbare Angebote gibt es von deutschen Bibliotheken schon länger; sie wurden während der Corona-Krise vermehrt und intensiviert (https://www.lesen-und-digitale-medien.de/de_DE/projekte). Weitere Projekte dieser Art wird der Deutsche Literaturfonds mit Hilfe der Sondermittel zum Programm „Neustart Kultur“ auf den Weg bringen. Diese Projekte sollen nach Möglichkeit nachhaltig sein, also auch nach dem Ende des Förderzeitraums fortgesetzt werden. Eingebunden werden darüber hinaus, wann immer es sinnvoll und möglich ist, angemessen honorierte Autorinnen und Autoren sowie Pädagoginnen und Pädagogen.
Das Programm wird mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands realisiert.
Antragsberechtigt sind Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit.
Gefördert werden Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung, wobei dies bewusst offen für vielfältige, auch zielgruppenspezifische Ansätze zu verstehen ist.
Vorhaben können bis zu einer Gesamthöhe von maximal 200.000 EUR gefördert werden. Beantragt werden können sämtliche zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Kosten.
Wenn eine Einrichtung oder ein Verband ein größeres Projekt mit mehreren beteiligten Partnern realisiert, beispielsweise in der gemeinsamen Entwicklung digitaler Angebote und ihrer koordinierten Umsetzung, können hierfür auch Organisationskosten beantragt werden.
Innerhalb der Laufzeit des Sonderprogramms kann maximal ein Folgeantrag gestellt werden. Wer bereits 2020 oder 2021 einen Antrag gestellt hat, darf daher einen zweiten stellen. Drittanträge werden abgelehnt.
Anträge können zunächst vom 28. Februar 2022 bis 13. März 2022 gestellt werden.
Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem geplanten Projektbeginn muss ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Monaten liegen. Nur so ist eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung aller Anträge gewährleistet.
Der Antrag ist mit allen Unterlagen in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten. Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Bewerbungszeitraums um 12:00 Uhr freigeschaltet und bleibt bis zum letzten Tag um 24:00 Uhr verfügbar.
Der Antrag muss enthalten:
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die Geschäftsstelle des Deutschen Literaturfonds, die bis zu einer Antragssumme von 10.000 Euro auch über die Anträge entscheidet. Bei Antragssummen über 10.000 Euro entscheidet eine Kommission des Kuratoriums auf der Grundlage der Vorschläge der Geschäftsstelle. Für Anträge mit Volumen über 50.000 Euro ist eine Einbeziehung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Der Literaturfonds beendet auch diesen Teil des Projekts „Neustart Kultur“, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 31.12.2022.