Kontakt FAQ

Autoren-Sonderförderung „Ausgefallen!“

Verfahren

Die Maßnahme wurde am 30.08.2021 bekanntgemacht; die erneute Verlängerung am 09.12.2022. Anträge können ab dem 15.09.2021 gestellt werden. Der Antrag ist in digitaler Form mit allen Unterlagen an den Deutschen Literaturfonds zu richten.

Der Antrag muss enthalten:

  • das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 5 (abgefragt werden Kontaktdaten, Bankverbindung)
  • den Nachweis über die Buchveröffentlichung (Titel, Verlag und ISBN) sowie den Veröffentlichungstermin
  • den Nachweis über die zumindest vorübergehende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2021 (z.B. KSK-Jahresabrechnung für 2020) oder den Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mind. 50% der jährlichen Gesamteinnahmen) aus dem Jahr 2018 oder 2019 (z.B. Steuerbescheid für 2018 oder 2019) oder eine formlose Erklärung, dass es sich bei der Veröffentlichung um das Debütwerk handelt oder den Nachweis über den Rentenbezug. [Hinweis: Dafür, dass die Fördermittel nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, gibt es keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.]
  • den Nachweis über mindestens eine geplante und ausgefallene honorierte Lesung (z.B. unterschriebene Erklärung des Verlags [Vordruck als PDF-Download] oder Veranstaltungsvertrag/-ankündigung und Absage)
  • eine Veröffentlichungsliste sowie
  • einen Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand

Alle Dokumente müssen in einem erlaubten Dateiformat (pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg, png) mit einer maximalen Dateigröße von je 5 MB vorliegen. Bitte fassen Sie mehrseitige Dokumente je Kategorie in einer Datei zusammen (z.B. als mehrseitiges PDF- oder Word-Dokument).

Anträge können nur bis zum 30.04.2023 gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungen. Der Deutsche Literaturfonds beendet dieses Programm, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind, spätestens zum 30.06.2023. Eine Verlängerung des Programms ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine gute Nutzererfahrung zu ermöglichen.

Dazu gehören wichtige Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke oder die Darstellung externer Inhalte zuständig sind. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine gute Nutzererfahrung zu ermöglichen.

Dazu gehören wichtige Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke oder die Darstellung externer Inhalte zuständig sind. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.