Wer kann sich bewerben?
Die Überbrückungsförderung wird als Stipendium zur Linderung der pandemiebedingten Einbußen vergeben. Sie richtet sich an professionelle freischaffende Bühnenautorinnen und -autoren, deren deutschsprachige Theaterstücke / Überschreibungen / Bühnenadaptionen* in folgenden Zeiträumen an einem professionellen Theater in deutscher Sprache nachweislich zur Premiere angesetzt waren oder sind, und deren Vorstellungen oder Gastspiele pandemiebedingt, auch unabhängig von behördlichen Vorgaben, gar nicht oder nur begrenzt stattfinden konnten oder können:
*Ausgenommen sind Bühnenadaptionen, die von Regisseurinnen und Regisseuren im Rahmen ihres Regieauftrags verfasst wurden oder werden.
- a) 01.07.2022 bis 31.12.2022
- b) 01.01.2023 bis 30.6.2023
Die Förderung für einen Zeitraum ist kein Hindernis für die Bewerbung um erneute Förderung mit neuen Produktionen in den anderen Zeiträumen. Auch nachträgliche Bewerbungen für den Zeitraum a) unter den angepassten Ausschreibungskriterien sind möglich, sofern der maximale Förderungsbetrag bzw. die maximale Anzahl von drei Produktionen für diesen Zeitraum nicht ausgeschöpft wurden.
Eine Förderung im Rahmen des Programms „Neue Stücke für ein großes Publikum“ des Deutschen Literaturfonds ist kein Bewerbungshindernis.
Voraussetzung:
- Die Bewerberin, der Bewerber darf in dem Zeitraum, dem die Bewerbung gilt, nicht in Vollzeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben oder stehen.
- Die jeweilige Bühne muss ein professionelles Theater mit nachweislich regelmäßiger Aktivität und eigenem Spielplan sein. Ein Eintrag im Bühnenjahrbuch ist keine zwingende Voraussetzung.