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Förderprogramm für Schulen und Hochschulen

Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sind nicht an ein Einreichdatum gebunden, sondern können jederzeit gestellt werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Eine Bearbeitungsdauer von mindestens 8 Wochen bis zur geplanten Veranstaltung sollte aber einkalkuliert werden. (Achtung: rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.) Anträge über 1.500€ müssen durch das Kuratorium im Rahmen der zwei regulären jährlichen Vergabesitzungen entschieden und unter Einhaltung der Bewerbungsfristen gestellt werden.

Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis sowie einen Arbeitsbericht nachzuweisen. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.

Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet.

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