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Initiativstipendium

In Ergänzung zum bewährten Arbeitsstipendium, das sich im Regelfall an Autor*innen mit Schreibvorhaben mit Publikationsziel richtet, hat der Deutsche Literaturfonds das Initiativstipendium eingeführt.

Das Stipendium nimmt die folgenden Produktionsszenarien in den Blick:

  • Förderung multimedialer Sprachkunst
  • Förderung medienoffener Projekte

Das Stipendium soll Autor*innen helfen, performativ und medienoffen angelegte Projekte, die z.B. auf eine Aufführung hinzielen, oder Arbeiten der multimedialen und multimodalen Sprachkunst zu realisieren. Darunter fallen experimentelle Formate unter besonderer Berücksichtigung einer poetischen Multimedialität (digital, immersiv, crossmedial, installativ bzw. prozessual, performativ).

Die geplante Ausgestaltung des Stipendiums ist in einer Projektskizze oder einem Exposé darzulegen. Zur Beurteilung wird auch die bisherige Werkbiografie herangezogen.

Die Stipendien sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von literarischen Werken oder Projekten von hoher Qualität dienen und richten sich ausschließlich an professionelle deutschsprachige Autor*innen mit nachweislich herausragendem literarischen Niveau. [vgl. Fördervoraussetzungen]

Die Höhe der Stipendien beträgt 6.000 Euro und wird in drei Monatsraten à 2.000 EUR ausbezahlt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bei einer Bewerbung sind einzureichen:

  • Projektskizze oder Exposé (max. 3.000 Zeichen)
  • ggf. Arbeitsproben von bereits realisierten Projekten oder aus dem eingereichten Projekt (max. 3 Normseiten, ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
  • Bio-Bibliografie, Werkbiografie (ggf. mit Verlinkung bei performativen und medienoffenen Arbeiten)
  • Ausweisdokument und/oder Nachweis über ersten Wohnsitz in Deutschland

Hinweis: Audio- und Videofiles können aus technischen Gründen nicht eingereicht werden, wir bitten um Verlinkung auf entsprechende Werke als Arbeitsprobe oder Referenz.

Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich bis zum 31. Oktober für die Vergabesitzung im Frühjahr (Beginn des Stipendiums: April).

Antragsberechtigt beim Deutschen Literaturfonds sind deutschsprachige Autor*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit erstem Wohnsitz in Deutschland.

Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich. Einmal abgelehnte Vorhaben können nur nach grundlegender, eingehend begründeter Überarbeitung eingereicht werden.

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