Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits mindestens eine von ihnen nicht selbst finanzierte eigenständige deutschsprachige literarische Publikation in einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften zählen nicht dazu.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für den Förderzeitraum von anderer Seite ein Stipendium besteht.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“, das ca. drei Monate vor der Bewerbungsfrist frei geschaltet wird.