Fördervoraussetzungen

Das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds e.V. hat beschlossen, bei der Vergabe von Fördermitteln wie folgt zu verfahren:

  1. Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
  2. Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.
  3. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium oder eine von ihm zu benennende Vergabekommission.
  4. Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den Antragstellern aus grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.
  5. Die Förderbeträge werden dem Antragsteller durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.
  6. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen – bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
  7. Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch – ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel – entscheidet das Kuratorium.
  8. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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