Antragstellung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich und fristgemäß per Post an folgende Adresse ein:

Deutscher Literaturfonds
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt

Wir benötigen nur eine Ausfertigung. Bitte bedrucken Sie die Blätter nur einseitig, heften oder binden Sie die Unterlagen bitte nicht, denn wir müssen Kopien davon anfertigen können. Bitte verzichten Sie auf Hefter oder Mappen. Diese werden Ihnen nicht zurückgeschickt.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

 

1. Formloser Antrag

  • Name, Adresse, (E-Mail-Adresse), Alter;
  • Ausbildung, Tätigkeitsbereich;
  • Verzeichnis der bisherigen Buchveröffentlichungen mit Verlagsangabe;
  • Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen;
  • Bankverbindung.

2. Kostenbegründung

a) Im Falle der Autorenförderung:

Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.

b) Im Falle der Vermittlungsförderung:

Kostenaufstellung (Einnahmen und Ausgaben) für das Projekt mit genauer Angabe über die Verwendung der Fördermittel. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung sind in der Kostenkalkulation nur Nettobeträge anzugeben. Im besonderen Falle der Förderung literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) und als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.

3. Projektbeschreibung/Exposé

 

 

 

4. Manuskriptprobe

Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.

Antragsfristen

 

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden seit 2020 dreimal jährlich statt.
Einreichfristen:
30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
31. Januar für die Sitzung im Sommer.
31. Mai für die Sitzung im Herbst.

Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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